Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Fuchs
a) An- und Abmeldungen bei Anfängerkursen
An- und Abmeldungen können telefonisch, persönlich und schriftlich erfolgen. Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zu einem terminisierten Kurs verbindlich, da zu jedem Kurs nur eine bestimmte Anzahl an Kindern aufgenommen werden kann. Abmeldungen können nur bis zu zwei Werktagen vor Kursbeginn entgegengenommen werden. Bei kurzfristiger Erkrankung des Kindes zu Kursbeginn ist ein Eintritt zu dem reservierten Kurs noch bis zu zwei Wochen möglich, da die fehlenden Stunden nachgeholt werden. Bei einer kurzfristig eingetretenen länger dauernden Krankheit fallen keine Gebühren an - eine Verschiebung der Kursteilnahme wird angeboten.
Die Kursgebühr wird bei Kursbeginn fällig. Ein Schwimmkurs umfasst 10 bzw. 12 Übungseinheiten á 45 bzw. 60 Minuten (abhängig vom Ort des Schwimmbades). Eine Rückerstattung ist bei vorzeitigem Abbruch des Schwimmkurses nicht möglich.
b) Schwimmgarantie
Die Schwimmgarantie kann nur garantiert werden, wenn das Mindestalter von 5 Jahren vor Kursende erreicht ist und 10 bzw. 12 Übungseinheiten geleistet wurden. Die Schwimmgarantie tritt in Kraft, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und der Schwimmschüler eine Beckenlänge im Schwimmbad unseres Vertragspartners nicht selbständig ohne Schwimmhilfe überqueren kann. Mit der gewährten Schwimmgarantie werden nach Beendigung des besuchten Kurses Nachholzeiten, die von uns vorgegeben werden, vereinbart, solange bis der Schüler 10 Meter schwimmen kann. Bei vorzeitigem Abbruch der Nachholstunden durch die Erziehungsberechtigten erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr. Der Anspruch auf Schwimmgarantie verfällt nach 12 Monaten. Das Seepferdchen Abzeichen wird als Zusatzleistung von uns angeboten, ist jedoch keine Voraussetzung für die Erfüllung der Schwimmgarantie.
Bei physischen oder psychischen Beeinträchtigungen der Schwimmschüler tritt die Schwimmgarantie nicht automatisch in Kraft. In diesen Fällen obliegt es der Schwimmschule Fuchs über deren Gewährung zu entscheiden.
c) Anwesenheit und Aufsichtspflicht
Der/Die Schwimmlehrer/-in führt nach bestem Wissen und Gewissen Aufzeichnungen über die Anwesenheit der Schüler. Im Zweifelsfall sind die Aufzeichnungen der Schwimmschule gültig. Fehlstunden können nachgeholt werden. Bei Krankheit, Geburtstag oder bei Kindergarten- /Schulterminen genügt eine persönliche / telefonische Nachricht (Anrufbeantworter genügt)- ein schriftlicher Nachweis ist nicht erforderlich.
Die Aufsichtspflicht des/der Schwimmlehrers/-in erstreckt sich ausschließlich auf die Kurszeit. Vor Schwimmkursbeginn und nach Schwimmkursende kann Schwimmschule Fuchs keine Verantwortung für die Schwimmschüler übernehmen.
Die Eltern haften dann für Ihre Kinder.
Bei Fortgeschrittenenkursen gelten unsere AGB´s, jedoch entfällt Punkt b) Schwimmgarantie. Das Abschluss des Bronzeabzeichens ist möglich. Wir übernehmen keine Haftung vor- und nach Abnahme des Abzeichens.
Hinweis:
Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, werden die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht.